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Führerschein AM

Klasse AM
in Spremberg.

Der Einstieg in die Mobilität ab 15 in Brandenburg.
Mindestalter
16 J.
Theorie
Intensivkurs
Fahrzeug
Kleinkraftrad
Geltung
EU-weit

Was darfst du fahren?

Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller/Mopeds) mit maximal 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotor bzw. maximal 4 kW Nennleistung bei Elektro- oder sonstigem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h. Ebenfalls erlaubt: dreirädrige Kleinkrafträder (§ 6 FeV) sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Leichtmobile) mit einer Leermasse bis 425 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen), maximal 50 cm³ bzw. 4 kW und ebenfalls höchstens 45 km/h.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre — in Brandenburg (wie in weiteren Bundesländern) bereits ab 15 Jahren möglich; bis zum 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur im Inland
  • Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter
  • Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
  • Sehtest (§ 12 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs — 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (§ 19 FeV)
  • Biometrisches Passfoto und Personalausweis / Meldebescheinigung

Theorie (Intensivkurs)

Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff = 14 Doppelstunden à 90 Minuten. Wenn du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt (Erweiterung): 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden klassenspezifisch. Abschluss mit der theoretischen Prüfung.

Praxis

Für die Klasse AM schreibt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung keine Sonderfahrten vor. Du fährst so viele Übungsstunden, wie du für ein sicheres Gefühl im Straßenverkehr brauchst — danach folgt die praktische Prüfung auf dem Kleinkraftrad.

Gut zu wissen

Die Klasse AM ist in der Klasse B automatisch enthalten: Wer den Autoführerschein macht, darf Roller bis 45 km/h ohne Zusatzprüfung fahren. Für Kleinkrafträder gilt Helmpflicht (§ 21a StVO), und das Fahrzeug braucht ein gültiges Versicherungskennzeichen — das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis 28./29. Februar. Beim Ersterwerb der Klasse AM beginnt keine Probezeit (§ 2a StVG).

Angaben nach § 6 FeV, Anlage 7 FeV, § 5 FahrschAusbO und § 19 FeV (Stand 2026). Rechtsverbindlich ist ausschließlich der aktuelle Gesetzestext — Änderungen bleiben vorbehalten.