Klasse AM
in Spremberg.
Was darfst du fahren?
Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller/Mopeds) mit maximal 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotor bzw. maximal 4 kW Nennleistung bei Elektro- oder sonstigem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h. Ebenfalls erlaubt: dreirädrige Kleinkrafträder (§ 6 FeV) sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Leichtmobile) mit einer Leermasse bis 425 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen), maximal 50 cm³ bzw. 4 kW und ebenfalls höchstens 45 km/h.
Voraussetzungen
- ▸Mindestalter 16 Jahre — in Brandenburg (wie in weiteren Bundesländern) bereits ab 15 Jahren möglich; bis zum 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur im Inland
- ▸Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- ▸Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter
- ▸Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
- ▸Sehtest (§ 12 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
- ▸Erste-Hilfe-Kurs — 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (§ 19 FeV)
- ▸Biometrisches Passfoto und Personalausweis / Meldebescheinigung
Theorie (Intensivkurs)
Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff = 14 Doppelstunden à 90 Minuten. Wenn du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt (Erweiterung): 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden klassenspezifisch. Abschluss mit der theoretischen Prüfung.
Praxis
Für die Klasse AM schreibt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung keine Sonderfahrten vor. Du fährst so viele Übungsstunden, wie du für ein sicheres Gefühl im Straßenverkehr brauchst — danach folgt die praktische Prüfung auf dem Kleinkraftrad.
Gut zu wissen
Die Klasse AM ist in der Klasse B automatisch enthalten: Wer den Autoführerschein macht, darf Roller bis 45 km/h ohne Zusatzprüfung fahren. Für Kleinkrafträder gilt Helmpflicht (§ 21a StVO), und das Fahrzeug braucht ein gültiges Versicherungskennzeichen — das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis 28./29. Februar. Beim Ersterwerb der Klasse AM beginnt keine Probezeit (§ 2a StVG).
Angaben nach § 6 FeV, Anlage 7 FeV, § 5 FahrschAusbO und § 19 FeV (Stand 2026). Rechtsverbindlich ist ausschließlich der aktuelle Gesetzestext — Änderungen bleiben vorbehalten.
