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Führerschein B

Klasse B
in Spremberg.

Der klassische Autoführerschein.
Mindestalter
18 J.
Theorie
Intensivkurs
Fahrzeug
Modernes SUV
Geltung
EU-weit

Was darfst du fahren?

PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) mit — außer dem Führersitz — höchstens 8 Sitzplätzen. Anhänger bis 750 kg zGM ohne Einschränkung. Anhänger über 750 kg zGM erlaubt, sofern die Zugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger) 3.500 kg zGM nicht überschreitet.

Voraussetzungen

  • ▸Mindestalter 18 (BF17 mit begleitetem Fahren ab 17)
  • ▸Sehtest (§ 12 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
  • ▸Erste-Hilfe-Kurs — 9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (§ 19 FeV, einheitlich seit 04/2015)
  • ▸Biometrisches Passfoto
  • ▸Personalausweis / Meldebescheinigung

Theorie (Intensivkurs)

Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden klassenspezifisch = 14 DE à 90 Minuten. Bei bereits vorhandener anderer Fahrerlaubnis (Erweiterung): nur 6 DE Grundstoff + 2 DE klassenspezifisch.

Praxis

Übungsstunden nach Bedarf (keine gesetzliche Mindestzahl) plus verpflichtende Sonderfahrten nach § 5 FahrschAusbO: 5× Überland, 4× Autobahn, 3× Nacht bei Dunkelheit (davon mindestens 1 außerhalb geschlossener Ortschaften) — jeweils 45 Min. Insgesamt 12 Sonderfahrten. Ausbildung mit modernem Fahrzeug — Schalter oder Automatik.

Gut zu wissen

BF17 (§ 6e FeV): Ausbildung möglich ab 16½ Jahren, Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag. Begleitperson: mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre ununterbrochen Klasse B, maximal 1 Punkt in Flensburg. Ab dem 18. Geburtstag darfst du allein fahren.

Angaben nach § 6 FeV, Anlage 7 FeV, § 5 FahrschAusbO und § 19 FeV (Stand 2026). Rechtsverbindlich ist ausschließlich der aktuelle Gesetzestext — Änderungen bleiben vorbehalten.