Was darfst du fahren?
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger über 750 kg zGM. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten. Zulässige Gesamtmasse der Kombination bis 7.000 kg (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger).
Voraussetzungen
- ▸Mindestalter 18 (BE nicht im Rahmen von BF17 möglich)
- ▸Vorbesitz Klasse B (kann zeitgleich erworben werden)
- ▸Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto, Personalausweis
Theorie (Intensivkurs)
Keine gesonderte Theorieprüfung erforderlich, wenn Klasse B bereits vorhanden ist. Bei gleichzeitigem Erwerb mit Klasse B gilt die B-Theorie.
Praxis
Praktische Ausbildung mit verpflichtenden Sonderfahrten nach § 5 FahrschAusbO: 3× Überland, 1× Autobahn, 1× Nacht/Dämmerung — jeweils 45 Min. Anschließend praktische Prüfung mit Zug + Anhänger.
Gut zu wissen
B96 (Zugkombination bis 4.250 kg zGM) ist keine eigenständige Klasse, sondern eine Schlüsselzahl-Erweiterung von B — für alles darüber brauchst du BE.
Angaben nach § 6 FeV, Anlage 7 FeV, § 5 FahrschAusbO und § 19 FeV (Stand 2026). Rechtsverbindlich ist ausschließlich der aktuelle Gesetzestext — Änderungen bleiben vorbehalten.
